Jüdische Anstaltsinsassen waren in der NS-Zeit doppelt stigmatisiert: als Bürger jüdischer Herkunft und als psychisch Kranke

Doppeltes Stigma

Als Psychiatriepatienten waren sie von den NS-Gesundheitsgesetzen betroffen. Ihnen drohten Zwangssterilisation und Leistungseinschränkungen. Als Juden unterlagen sie den NS-Rassegesetzen. Angestammte Rechte im System der Gesundheitsversorgung wurden ihnen vorenthalten. Ab 1939 wurden in den Wittenauer Heilstätten nachweislich 235 jüdische Patienten aufgenommen. Dies deutet darauf hin, dass hier im Vergleich zu anderen Anstalten relativ viele jüdische Kranke eingewiesen wurden. Bis Ende 1942 waren alle jüdischen Patienten, sofern sie nicht in Wittenau zu Tode kamen, aus der Anstalt entfernt worden. Sie wurden entweder Opfer der allgemeinen Judendeportationen oder auf eigens für jüdische Patienten konzipierten Wegen umgebracht.

 

 

Jüdische Anstaltsinsassen waren in der NS-Zeit doppelt stigmatisiert: als Bürger jüdischer Herkunft und als psychisch Kranke

Jüdische Anstaltsinsassen waren in der NS-Zeit doppelt stigmatisiert: als Bürger jüdischer Herkunft und als psychisch Kranke

Jüdische Anstaltsinsassen waren in der NS-Zeit doppelt stigmatisiert: als Bürger jüdischer Herkunft und als psychisch Kranke