Die Gesundheitspolitik hatte im "Dritten Reich" eine Schlüsselstellung inne. Gleich zu Beginn wurden 1933 bis 1935 in rascher Folge entscheidende Gesetze als juristische Grundlage erlassen.

"Ausmerzende Erb- und Rassenpflege"

 

Diese Gesetze repräsentierten das dualistische Prinzip von "Ausrottung" und "pflegerischer Vorsorge". Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", seit dem 1. Januar 1934 in Kraft, legalisierte die Zwangssterilisation "erbkranker" Menschen auf der Basis medizinisch umstrittener Definitionen. Es ermöglichte einen eklatanten staatlichen Eingriff gegen den Einzelnen im Namen der Gesundheit des "Volkskörpers". Die Propaganda sorgte dafür, vorhandene Hemmschwellen bei der Bevölkerung zu überwinden. Suggestiv verwandt wurden Hinweise auf eine drohende Verdrängung "erbgesunder" Deutscher durch die "stärkere Vermehrung Minderwertiger und Asozialer" sowie eine "Belastung der Volksgemeinschaft". Als staatliche Handhabe gegen die "Gesellschaftsfeinde" eignete sich auch das strafverschärfende, die Willkür der Justiz stärkende "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln zur Sicherung und Besserung" vom 24. November 1933.

Die Gesundheitspolitik hatte im "Dritten Reich" eine Schlüsselstellung inne. Gleich zu Beginn wurden 1933 bis 1935 in rascher Folge entscheidende Gesetze als juristische Grundlage erlassen.

Die Gesundheitspolitik hatte im "Dritten Reich" eine Schlüsselstellung inne. Gleich zu Beginn wurden 1933 bis 1935 in rascher Folge entscheidende Gesetze als juristische Grundlage erlassen.

Die Gesundheitspolitik hatte im "Dritten Reich" eine Schlüsselstellung inne. Gleich zu Beginn wurden 1933 bis 1935 in rascher Folge entscheidende Gesetze als juristische Grundlage erlassen.